Schallschutzentschädigungsmittel beantragen

Der erste Schritt zu Ihrem persönlichen Schallschutzanspruch ist ein formloser Antrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Dieser wird überprüft und Sie müssen auf eine Bestätigung warten. Eine entsprechende Vorlage kann hier herunter geladen werden.

Von der Senatsverwaltung veranlasst wird sich das zuständige Ingenieurbüro des Flughafens mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Hier werden die Gebäudehülle sowie der Grundriss aufgenommen.

Nach einer ingenieurtechnischen Analyse wird Ihnen als Ergebnis eine Anspruchsermittlung (ASE) zugesandt, die zuvor als Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) bezeichnet wurde, und ein Leistungsverzeichnis enthält (LV), das die Zusammenstellung der erforderlichen baulichen Maßnahmen zum Schallschutz an Ihrem Objekt enthält, die seitens des Flughafen Berlin Brandenburg entschädigt werden.

Auch wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht Ihren Vorstellungen entsprechen beraten wir Sie gerne, sodass Sie Ihre persönlichen Schallschutzziele erreichen.